Allgemeine Hinweise: Arbeitsrecht
Arbeit und Lernen bietet Ihnen fundierte Seminare zum Thema Arbeitsrecht
Hier ein Überblick über die Einführung in das Arbeitsrecht I
Anbahnung, Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen durch Mitbestimmung gewinnt in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung. Welche rechtlichen Voraussetzungen aber sind zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Welche Inhalte können geregelt oder gar erzwungen werden? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag und welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Im Seminar werden diese Fragen beantwortet. Die TeilnehmerInnen erhalten Praxisnahe Beispiele zur Umsetzung. Sie sind in der Lage ihre Mitbestimmungsrechte zu nutzen, um Arbeitsbedingungen im Betrieb mitzugestalten.
Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts sind für Betriebs- und Personalräte unverzichtbar. Das zeigt sich besonders im Bereich der personellen Mitbestimmung.

- Entwicklung und Konzeption
- Die Systematik des Arbeitsrechts
- Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: EU-Recht – GG – Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Arbeitsvertrag – Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur EinstellungDie Vertragsanbahnung, das Vorstellungsgespräch & Vertragsverhandlungen
- Einstellungsfragebogen und zulässige Fragen im Einstellungsgespräch
- Die Pflichten der Arbeitnehmer
- Art der Arbeitsleistung, Ort der Arbeitsleistung, Umfang der Arbeitsleistung, Zeitliche Lage der Arbeitsleistung, Begriff der Versetzung, Befreiung von der Arbeitspflicht, Die Haftung des Arbeitnehmers
- Die Pflichten der Arbeitgeber
- Entgeltpflicht, Beschäftigungspflicht, Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, Urlaub, Krankenvergütung, Zeugnis
- Das Verfahren vor dem ArbeitsgerichtAufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
- Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsgründe; Kündigungsschutz; Informationsrechte der Interessenvertretung
Seminar Arbeitsrecht: Alles weitere zum Thema "Seminar Arbeitsrecht" finden Sie bei uns ;-) - Weitere Informationen und Seminarergebnisse zum Thema finden Sie hier, wenn Sie diesen Link aufrufen, werden alle Internetangebote von uns nach passenden Informationen durchsucht.)
Übrigens, das Thema Arbeitsrecht hat Geschichte, das sagt Wikipedia dazu:
Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. Obgleich es in bestimmten Gebieten bereits eine echte Kapitalisierung der Arbeit gibt, wird heute die Verbreitung der kapitalistischen Verdinglichung der Arbeit ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Die sozialen Mißtände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner. Das erkennend entwickelte sich zum Beispiel der Jugendarbeitsschutz, das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht, sowie die Abkehr vom Koalitionsverbot (1869). Dieser Entwicklung trug das BGB von 1896 jedoch nicht Rechnung, der Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) wird dort als normaler Austauschvertrag mit weitgehender Privatautonomie geregelt, der personenrechtliche Einschlag des Arbeitsverhältnisses wurde nicht anerkannt.
Den ganzen Artikel zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier auf den Internetseiten der Wikipedia Organisation:
