Rund ums Seminar
Der Weg zum Seminar
Betriebsrat:
Der Betriebsrat beschließt rechtzeitig gem. § 37,6 BetrVG und teilt dies dem Arbeitgeber unverzüglich mit.
Personalrat:
Der Personalrat beschließt rechtzeitig gem. § 42,5 LPVG-NW bzw. § 46,6 BPersVG und teilt dies der Dienststelle unverzüglich mit.
Schwerbehindertenvertretung:
Die Schwerbehindertenvertretung beschließt rechtzeitig gem. § 96,4 SGB IX und teilt dies dem Arbeitgeber/ Dienststelle unverzüglich mit.
Mitarbeitervertretung:
Die Mitarbeitervertretung beschließt rechtzeitig gem. § 19(3) i.V. mit §30 MVG und teilt dies dem Arbeitgeber/ Dienststelle unverzüglich mit.
JAV:
Die JAV beschließt rechtzeitig gem. & 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW (bzw. entsprechende Regelung anderer Bundesländer) oder § 62 i.V.m. § 46 Bas. 6 BPErsVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG zu fassen.
Anmeldung:
Die Anmeldung zum Seminar kann schriftlich mit dem Anmeldebogen (per Fax oder per Post), telefonisch oder via e-mail erfolgen (info@aul-dt.de).
Die Kolleginnen Claudia Krusch und Sabine Pusdrowski sind Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr und
Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr für Euch da. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung erleichtert Eure und unsere Planung und sichert Euch einen Platz im Seminar.
Ausfallkosten können vermieden werden, wenn bei der Beschlußfassung Ersatzteilnehmer benannt werden.
Geschäftsbedingungen:
Die Seminargebühr sowie Hotelleistungen sind bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine Umbesetzung von ReferentInnen und Wechsel des Hotels/ Orts behalten wir uns vor. – Ebenso eine Absage aufgrund zu geringer TeilnehmerInnenzahl.
Eine Anmeldung ist verbindlich. Bis 10 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen volle Seminargebühren.
