Allgemeine Hinweise: Betriebsrat

Arbeit und Lernen bietet Ihnen fundierte Seminare zum Thema Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - daher die Interessen seiner Belegschaft.

 

Für diese Arbeit braucht er solide Grundlagen und einen Überblick über seine rechtlichen Möglichkeiten.
Ausgehend von typischen betrieblichen Situationen werden in diesem Grundlagenseminar darum die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats deutlich gemacht. Es werden Ziele erarbeitet und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Werkzeugkasten zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt.


Ausgehend von typischen betrieblichen Situationen werden in diesem Grundlagenseminar darum die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats deutlich gemacht. Es werden Ziele erarbeitet und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Werkzeugkasten zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt.

Seminarinhalte:
  • Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber; die Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Grundbegriffe des BetrVG
    Betrieb, Unternehmen, Konzern
    Arbeitnehmer, leitende/r Angestellte/r
  • Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
  • Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
  • Kollektives & individuelles Arbeitsrecht
  • Geschäftsführung des Betriebsrats u.a.:
    Stellung des/ der Betriebsratsvorsitzenden
    Die Betriebsratssitzung
    Der Weg vom Gremium zum Team
    Die Betriebsversammlung
  • Die Aufgaben des Betriebsrats u.a.:
    Die umfassende und rechtzeitige Informationspflicht des Arbeitgebers
  • Überblick über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
    Die Reichweite der Mitbestimmung
    Beispiele aus der betrieblichen Praxis
  • Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Rechtsprechung

Weitere Informationen und Seminarergebnisse hier klicken!

 

Informationsrecht eines Betriebsrates

Hier finden Sie einige Fakten zum Informationsrecht.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber in der Pflicht steht, den Betriebsrat über alle relevanten Informationen zeitnah und präzise wissen lassen muss, damit dieser seine Arbeit ordnungsgemäß verrichten kann und bei Entscheidungen durch den Arbeitgeber mitwirken und mitentscheiden kann.
Zudem muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Einsicht in sämtliche Dokumente gewähren, wenn diese der Durchführung seiner Aufgaben entsprechen. Dies schließt ebenfalls mit ein, dass der Rat die Erlaubnis hat, mit dem über die nötige Sachkunde verfügenden Personal zu sprechen und Informationen zu sammeln. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat über sämtliche außerbetrieblich beschäftigte Personen geben.
All dies setzt voraus, dass der Betriebsrat ständig, pünktlich, präzise und in geschriebener Form sämtliche Informationen durch den Arbeitgeber erhält, damit der Betriebsrat genug Zeit hat die große Zahl an Unterlagen fachgemäß durcharbeiten kann.
In vielen Betrieben werden die Regeln zur Einhaltung des Informationsrechtes des Betriebsrates nicht genug eingehalten.