Allgemeine Hinweise: Betriebsrat
Arbeit und Lernen bietet Ihnen fundierte Seminare zum Thema Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - daher die Interessen seiner Belegschaft.
Für diese Arbeit braucht er solide Grundlagen und einen Überblick über seine rechtlichen Möglichkeiten.
Ausgehend von typischen betrieblichen Situationen werden in diesem Grundlagenseminar darum die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats deutlich gemacht. Es werden Ziele erarbeitet und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Werkzeugkasten zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt.

- Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber; die Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Grundbegriffe des BetrVG
Betrieb, Unternehmen, Konzern
Arbeitnehmer, leitende/r Angestellte/r - Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
- Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
- Kollektives & individuelles Arbeitsrecht
- Geschäftsführung des Betriebsrats u.a.:
Stellung des/ der Betriebsratsvorsitzenden
Die Betriebsratssitzung
Der Weg vom Gremium zum Team
Die Betriebsversammlung - Die Aufgaben des Betriebsrats u.a.:
Die umfassende und rechtzeitige Informationspflicht des Arbeitgebers - Überblick über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Die Reichweite der Mitbestimmung
Beispiele aus der betrieblichen Praxis - Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Rechtsprechung
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Fortbildungrecht, welches innerhalb eines Betriebes für den Rat gilt und ein paar weitere interessante Informationen gerade für Mitglieder eines Rates
Grundsätzlich hat ein Mitglied des Betriebsrates ein Recht darauf während der Amtszeit für 3 Wochen insgesamt von der Arbeit freigestellt zu werden, um an Bildungsprojekten teilzunehmen, wenn es sich um eine Fort- bzw. Weiterbildung handelt, die das Arbeiten und Fungieren innerhalb eines Rates betrifft und als notwendig erachtet wird. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das jeweilige Mitglied von seiner täglichen Arbeit im Beruf freigestellt werden muss, ohne, dass es Einfluss auf das Arbeitsentgeld hat. Dies ist auch der Fall, wenn die jeweiligen Bildungsprojekte außerhalb der offiziellen Arbeitszeit liegt. Das Mitglied hat also Ausgleichsansprüche, die der Arbeitnehmer zu gewähren hat. Dieser muss jedoch rechtzeitig über jede Art von Bildungsprojekten informiert werden. Wird aus dieser Information heraus nicht klar, warum das Mitglied des Betriebsrates an der jeweiligen Schulung teilnehmen möchte bzw. muss, dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit Einspruch bei der Einigungsstelle einlegen, welche dann die Entscheidung im Sinne des Arbeitgebers und des Betriebsratmitglieds stellvertretend trifft.

