Allgemeine Hinweise: Betriebsrat gründen
Arbeit und Lernen bietet Ihnen fundierte Seminare zum Thema Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - daher die Interessen seiner Belegschaft.
Für diese Arbeit braucht er solide Grundlagen und einen Überblick über seine rechtlichen Möglichkeiten.
Ausgehend von typischen betrieblichen Situationen werden in diesem Grundlagenseminar darum die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats deutlich gemacht. Es werden Ziele erarbeitet und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Werkzeugkasten zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt.

- Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber; die Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Grundbegriffe des BetrVG
Betrieb, Unternehmen, Konzern
Arbeitnehmer, leitende/r Angestellte/r - Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
- Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
- Kollektives & individuelles Arbeitsrecht
- Geschäftsführung des Betriebsrats u.a.:
Stellung des/ der Betriebsratsvorsitzenden
Die Betriebsratssitzung
Der Weg vom Gremium zum Team
Die Betriebsversammlung - Die Aufgaben des Betriebsrats u.a.:
Die umfassende und rechtzeitige Informationspflicht des Arbeitgebers - Überblick über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Die Reichweite der Mitbestimmung
Beispiele aus der betrieblichen Praxis - Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Rechtsprechung
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Die Fakten im Überblick:
Betriebsrat gründen: Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, darüber hinaus bieten unsere Seminare tiefer gehende Details.
Gibt es mindestens fünf unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, die zu dem noch wahlberechtigt sind, können diese einen Betriebsrat gründen.
Jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb hat die Berechtigung einen Betriebsrat zu gründen. Wobei dieser mindestens 18 Jahre alt und bereits sein 6 Monate in dem jeweiligen Betrieb angestellt sein muss. Die Staatsbürgerschaft ist bei der Wahl eines Betriebsrates nebensächlich. Darüber hinaus muss ein zukünftiges Mitglied eines Betriebsrates nicht über bestimmte Kompetenzen verfügen, da diese auch noch im Nachhinein erlernt werden können.
Wählen dürfen alle im Betrieb beschäftigte Personen. Dies schließt Praktikanten, Auszubildende, langzeit- sowie befristete Arbeitskräfte und auch Leiharbeiter mit ein, aber nur, wenn sie seit mindestens 3 Monaten im Betrieb arbeiten.
Alle 4 Jahre (1. März bis 31. Mai) können dann am besten mindestens 3 interessierte Mitarbeiter zur Gründung eines Betriebsrates antreten. Da es sich hierbei um die Vertretung aller Arbeitnehmer eines Betriebes handelt, sollte das kein Soloprojekt sein. Die anfängliche Organisation spielt sich zunächst im Hintergrund und außerhalb der Arbeitszeiten ab, bis der Arbeitgeber mit konkreten Vorschlägen konfrontiert werden kann. Anschließend wird mit der Gewerkschaft in Kontakt getreten, die dann zur Gründungsversammlung einlädt. Im Zuge dieser kann so der Wahlvorstand gebildet werden. Dieser Wahlvorstand/Gremium, bestehend aus 3 Mitarbeitern, ruft wiederum zur Betriebsversammlung auf, auf welcher dann unter Berücksichtigung zweier Wahlverfahren (regulär und vereinfacht zweistufig) der Betriebsrat gewählt werden kann. Das Wahlverfahren ist betriebsgrößenabhängig.
Bei bis zu 50 Arbeitnehmern wird vereinfacht gewählt, dass bedeutet, dass, eine Woche nachdem der Wahlvorstand als erster Schritt festgelegt wurde, als zweiter Schritt der Betriebsrat anonym gewählt wird.
Bei über 100 Arbeitnehmern im Betrieb dagegen wird regulär gewählt. Es wird ebenfalls anonym gewählt, also wer die meisten Stimmen hat gewinnt. Die zur Wahl vorgeschlagenen Mitarbeiter müssen vorerst jedoch von mindestens einem zwanzigstel der Wahlberechtigten, die mindestens 3 Wahlberechtigten in Person entsprechen, unterzeichnet worden sein, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Bei Betrieben mit zwischen 51 und 100 angestellten wahlberechtigten Personen wird ebenfalls regulär gewählt. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf ein vereinfachtes Wahlverfahren, wenn dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann.
Wie bereits erwähnt besteht der Rat aus 3 Personen. Bei wachsender Betriebsgröße kann auch die Anzahl der Ratsmitglieder steigen, wobei immer eine ungerade Zahl an Mitglieder im Rat vertreten sein muss. Hinzu kommt, dass das im Betrieb in Zahl schwächere Geschlecht im Betriebsrat verhältnismäßig vertreten sein muss.
Nachdem der Rat gewählt wurde, beginnt die Ausbildung zum Betriebsrat.

